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AGB

§ 1 Geltung

(1) Alle Angebote und Leistungen der Firma Park Premium (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die angebotenen Leistungen schließen.

(2) Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB abweichen, sofern keine gesetzliche Vertretungsmacht vorliegt.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Der Kunde ist an seine Bestellung für 5 Kalendertage nach Absendung gebunden.

(3) Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Gegenzeichnung durch den Anbieter. Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform.

 

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Es handelt sich um einen Mietvertrag, kein Verwahrungsvertrag. Der Anbieter vermietet Parkplätze und stellt einen kostenfreien Shuttle-Service zum Flughafen Köln/Bonn und zurück zur Verfügung.

(2) Der Kunde erhält mit Buchungsbestätigung einen oder mehrere Stellplätze für die vereinbarte Dauer. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht, außer bei Dauermiete.

(3) Der Kunde übergibt auf Verlangen die Fahrzeugschlüssel. Der Anbieter darf das Fahrzeug innerhalb nahegelegener Parkflächen umparken.

(4) Bei Überschreitung der Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend. Kosten für längere Nutzung werden berechnet.

(5) Auf dem Betriebsgelände gelten die deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Anweisungen des Anbieters. Das Fahren erfolgt nur im Schritttempo.

(6) Der Kunde hat keine gefährdenden oder schädigenden Handlungen vorzunehmen, insbesondere keine Betriebsmittel abzulassen oder Motoren unnötig laufen zu lassen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen, sonst erfolgt eine Beseitigung auf Kosten des Kunden.

(7) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist ausschließlich für das Parken, Be- und Entladen sowie Wartezeiten des Shuttle-Service gestattet. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

(8) Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug fahrbereit, zugelassen und versichert ist und dass der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

(9) Shuttle-Service: Der Anbieter stellt bis zu drei Personen pro Fahrzeug kostenlos einen Shuttle-Service zum und vom Flughafen Köln/Bonn. Sondergepäck ist gesondert anzumelden. Der Anbieter haftet nur bei korrekten Angaben des Kunden und rechtzeitigem Erscheinen für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen.

(10) Valet-Service

 (a) Der Valet-Service beinhaltet die Fahrzeugübernahme durch das Personal des Anbieters am Flughafen oder vereinbartem Übergabeort. Der Kunde übergibt den Fahrzeugschlüssel an den Anbieter.

 (b) Der Anbieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sicher auf einem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen und pünktlich an den Rückgabeort zurückzubringen.

 (c) Das Fahrzeug muss fahrbereit, technisch einwandfrei und ordnungsgemäß zugelassen sein. Sonderausstattungen sind bei Übergabe mitzuteilen.

 (d) Übergrößen-Fahrzeuge benötigen eine gesonderte Absprache.

 (e) Der Kunde hat vor Übergabe vorhandene Schäden schriftlich oder fotografisch zu dokumentieren.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Fahrzeugs an den Valet-Service den Zustand seines Fahrzeugs zu dokumentieren (z. B. durch fotografische Aufnahmen von allen Seiten sowie von bereits vorhandenen Schäden).

  2. Im Falle eines geltend gemachten Schadens nach Rückgabe des Fahrzeugs obliegt es dem Kunden, nachzuweisen, dass der Schaden während der Verwahrung durch den Valet-Service entstanden ist.

  3. Ohne geeignete Dokumentation des Fahrzeugzustands bei Übergabe (z. B. durch aussagekräftige Fotos) kann ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen sein.

 (f) Zusätzliche Gebühren können bei verspäteter Rückgabe oder Nichterscheinen entstehen.

 (g) Der Anbieter darf das Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung (z.B. Umparken) bewegen.

 (h) Zusatzleistungen (z.B. Fahrzeugpflege) bedürfen gesonderter Vereinbarung.

 

(11) Gegen Entgelt können zusätzliche KFZ-Dienstleistungen (z.B. Fahrzeugaufbereitung) vermittelt werden. Die Ansprüche hieraus bestehen nur gegenüber dem jeweiligen Dienstleister.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Preise gelten für PKW, Übergrößen werden gesondert berechnet.

(2) Die Tagespreise gelten pro angebrochenem Kalendertag.

(3) Die Zahlung ist zu Beginn der Mietzeit sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.

(5) Bei Überschreitung der gebuchten Mietdauer können Zusatzkosten (Shuttle: 15 €, Valet: 20 € pro Tag) berechnet werden.

(6) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung

(1) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(2) Ein Rücktritt bis 24 Stunden vor Mietbeginn ist kostenfrei, danach wird eine Rücktrittspauschale von 50 % des Entgelts fällig, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

 

§ 6 Haftung

(1) Haftung des Anbieters ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für Verbraucher gelten diese Haftungsbeschränkungen eingeschränkt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit bei nicht vertragswesentlichen Pflichten.

(4) Schäden durch Dritte, technisches Versagen, oder höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Vandalismus) sind von der Haftung ausgeschlossen.

(5) Der Kunde haftet für Schäden, die durch technische Defekte seines Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände verursacht werden.

(6) Schäden am Gepäck oder Wertgegenstände im Fahrzeug sind vom Anbieter nicht zu vertreten.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe und Rückgabe auf Schäden zu prüfen und diese unverzüglich zu melden.

(8) Nach Verlassen des Parkplatzes ohne Schadensmeldung gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückgegeben.

(9) Die Haftung des Anbieters endet, wenn der Kunde selbst parkt und den Fahrzeugschlüssel mitnimmt.

 

§7 Haftungsausschluss / Versicherungsschutz

 

Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Übergabe oder Nutzung des Fahrzeugs durch den Parkservice entstehen, übernehmen wir – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung. Der Versicherungsschutz obliegt ausschließlich dem Fahrzeughalter bzw. der für das Fahrzeug bestehenden Kfz-Versicherung, insbesondere einer etwa vorhandenen Kaskoversicherung. Es obliegt dem Kunden, sich vorab bei seinem Versicherer über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes zu informieren.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder den Verlust des abgestellten Fahrzeugs sowie darin befindlicher oder daran angebrachter Gegenstände (z. B. Zubehör, persönliche Gegenstände, Ladung, Fahrzeugschlüssel, Kennzeichen). Dies gilt auch für Schäden infolge von Witterungseinflüssen (z. B. Frost, Sturm, Hagel) oder höherer Gewalt.

Unsere Firma

Willkommen bei Park Premium – Ihrem zuverlässigen Partner für sicheres und komfortables Parken mit persönlichem Valet-Service.

 

Reisen Sie entspannt: Wir holen Ihr Fahrzeug direkt am Flughafen-Terminal ab und bringen es Ihnen bei Ihrer Rückkehr wieder zurück. Während Ihrer Abwesenheit steht Ihr Auto sicher auf unseren überwachten Parkflächen.

 

Unsere Serviceleistungen sind diskret, professionell und bequem – ideal für alle, die Wert auf Zeitersparnis und maximale Sicherheit legen.

 

Parken war noch nie so einfach – mit Park Premium.

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Olpenerstr. 690

51109 Köln

+49 (0) 221 17042245

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